Was die rechtsstaatlich garantierte
Unschuldsvermutung bei Prominenten wert ist, nämlich nichts, das
zeigen Fälle wie der des Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff oder
des Ex-Finanzministers von NRW, Helmut Linssen. Wulff wird bald mit
hoher Wahrscheinlichkeit vom Vorwurf der Vorteilsannahme
freigesprochen werden. Bei Linssen sind Ermittlungen eingestellt
worden. Dennoch hängt beiden Männern der Geruch von Korruption
beziehungsweise Steuervergehen in den Kleidern. Das ist beschämend
für die Rechtsgemeinschaft und für manche Medien, die Pressefreiheit
sagen und Lüsternheit ausleben. Auch für den unter Ermittlungsdruck
stehenden SPD-Politiker Sebastian Edathy steht die Unschuldsvermutung
bloß auf dem Papier. Seine Heimatzeitung „Harke“ hat ihm schon
frechdreist gezeigt, was eine solche ist. Es mögen bei Edathy
Verhaltens-Auffälligkeiten vorliegen, möglicherweise auch gravierende
Verdachtsmomente. Da der Vorwurf kinderpornografischer Aktivitäten zu
dem Schlimmsten gehört, was sich einem Menschen nachsagen lässt, und
einem sozialen Todesurteil gleichkommt, hat der im Zwielicht Stehende
erst recht bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten.
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