Rheinische Post: Väterrechte

Im Schatten der Euro-Krise hat die
schwarz-gelbe Bundesregierung ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht.
Die Besserstellung der nicht verheirateten Väter im Streit um das
Sorgerecht für die Kinder ist überfällig. In kaum einem anderen
europäischen Land ist die Regelung so diskriminierend wie
hierzulande. Für den Mann ohne Trauschein, aber mit dem Willen zur
Fürsorge für das gemeinsame Kind ist die Sache bisher so: Wenn die
Mutter nicht will, kann sich der Vater das Sorgerecht und damit die
Mitwirkung an wegweisenden Zukunftsentscheidungen für das Kind
abschminken – das alleinige Sorgerecht blieb im Trennungsfall meist
bei der Mutter. Nun soll bei nicht verheirateten Eltern zunächst das
gemeinsame Sorgerecht gelten. Nur wenn zwingende Gründe dagegen
sprechen, bleibt das Kind in der alleinigen Obhut der Mutter. Sicher:
Der Staat kann die für alle Beteiligten meist schmerzliche Trennung
der Eltern nicht auf dem Rechtswege kitten. Dennoch kann die
Beweislastumkehr positive Folgen haben. Sie zwingt die Eltern bei
zentralen Fragen zur Zukunft des Kindes zu gemeinsamen
Entscheidungen. Das ist gut so. Im Zweifel ist es für das Wohl des
Kindes besser, wenn Vater und Mutter beide „die Sorge“ übernehmen.

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