Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentralen
Bundesverbandes, begrüßt die Hilfe für die Thomas-Cook-Reisenden durch den Bund.
„Es ist gut und vernünftig, wenn der Bund die betroffenen Verbraucher nicht im
Regen stehen lässt“, sagte der oberste Verbraucherschützer der Düsseldorfer
„Rheinischen Post“(Donnerstagsausgabe). Für die Zukunft stehe der Bund nun aber
in der Pflicht, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Kunden von
Pauschalreisen durchzusetzen. Müller: „Der Bund muss einen wirksamen Schutz
festlegen.“ Dabei erinnerte er daran, dass die Verbraucherschützer schon lange
davor gewarnt hatten, dass die vom Bund vorgesehene maximale Haftung von 110
Millionen Euro durch den Versicherer eines Pauschalreiseveranstalters bei einer
Pleite von Großveranstaltern wie Thomas Cook nicht ausreichen könnte. „Die
Versicherungsobergrenze muss deutlich höher sein. Sie darf nicht aus Rücksicht
auf die Reisebranche weiterhin zu niedrig sein.“ Zum Verfahren sagte er: „Wir
sind irritiert, dass der Bund nun selbst klagen will. Dafür wurde doch die
Musterfeststellungsklage geschaffen.“
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