Rheinische Post: Verbraucherschützer Müller mahnt zu Eile bei Musterklagen

Bevor sich das Kabinett am Mittwoch mit der
Einführung von Musterfeststellungsklagen befasst, hat Deutschlands
oberster Verbraucherschützer, Klaus Müller, auf ein rasches
Gesetzgebungsverfahren gedrängt. „Das Zeitfenster, die
Musterfeststellungsklage auch für geschädigte VW-Kunden rechtzeitig
einzuführen, ist denkbar knapp“, sagte der Vorsitzende des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes der in Düsseldorf erscheinenden
„Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Umso wichtiger ist es, dass
Union und SPD ihre Zusage einhalten und auch im parlamentarischen
Prozess durchhalten“, sagte Müller. Geplant ist, dass das Gesetz am
1. November in Kraft tritt. Zum 31. Dezember enden Verjährungsfristen
für Ansprüche geschädigter Diesel-Kunden gegen Volkswagen.
Befürchtungen im Hinblick auf eine Klageindustrie seien und blieben
unbegründet und dürften die große Koalition nicht vom Weg abbringen,
so der Verbandschef. „Letztlich sollte es im Interesse aller Parteien
sein, dass Verbraucher leichter zu dem Recht kommen, das ihnen
zusteht“, sagte Müller.

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