Die Daten von Müttern, die bei der Geburt ihres
Kindes ihre eigene Identität nicht preisgeben wollen, sollen künftig
16 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Danach hat das Kind ein
Recht darauf, seine Abstammung zu erfahren. Dies geht aus dem
Eckpunktepapier des Familienministeriums zur „vertraulichen Geburt“
hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Mittwochausgabe) vorliegt. „Wir haben eine ausgewogene Regelung
gefunden, die den Wunsch der Mutter nach Anonymität respektiert und
dem Recht des Kindes auf eine eigene Identität nachkommt“, sagte
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) der Zeitung. Das neue
Gesetz soll auch den Streit um die Babyklappen befrieden. „Ziel ist
es, dass Frauen die vertrauliche Geburt statt der Babyklappe nutzen.
Babyklappen sollen auf diesem Weg möglichst überflüssig werden“,
sagte Schröder
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