Man kann es nicht oft genug betonen: Artikel 3
ist nicht der große Gleichmacher der Verfassung, er bedeutet, dass
Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht notwendigerweise gleich
zu behandeln sei. Wer glaubt, es sei gleich, ob ein Kind in einer Ehe
aufwächst oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, für den
sind rechtliche Hürden für Adoptionen innerhalb einer
Homo-Partnerschaft offenkundig verfassungswidrig. Wer das glaubt, hat
im liberalen Zeitgeist einen mächtigen Lebenspartner. Er weht auch in
Karlsruhe. Vielleicht weht er ja zu Recht. Eheleute oder
gleichgeschlechtliche Partner können vorzügliche oder liederliche
Erzieher sein, je nachdem, ob ihnen ihre Selbstverwirklichung mehr
gilt als das Kindeswohl. Eine vieltausendjährige
Menschheits-Erfahrung spricht dafür, dass es einem Kind generell gut
bekommt, wenn es bei Vater und Mutter groß wird. Die Erfahrungen mit
Kindern in Homo-Partnerschaften sind noch jung. Bevor die letzte
Hürde im Adoptionsrecht fällt, sollte deshalb viel gründlicher
untersucht werden, was dem Kind wirklich nutzt.
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