Wer einen anderen zu Unrecht einsperrt, muss
mit einer Verurteilung wegen Freiheitsberaubung rechnen. Bis zu fünf,
in schweren Fällen bis zu zehn Jahre lang erfährt der Täter in Haft
dann am eigenen Leib, was Unfreiheit bedeutet. Nach dem Leben ist die
Freiheit das höchste Gut, manchem mag sie gar wichtiger als das Leben
sein. Das Strafgesetzbuch trägt dem Rechnung. Wenn ein Staat jemanden
widerrechtlich über die Zeit der Strafhaft hinaus einsperrt, so wie
das Land Baden-Württemberg es mit vier Männern getan hat, kommt es
nicht darauf an, dass die Justiz des Landes dabei ein gutes Gewissen
hatte, weil sie nach damals geltendem Gesetz entschied. Entscheidend
ist – und darauf hat das Landgericht Karlsruhe gestern völlig zu
Recht hingewiesen, ob den durch den Staat ihrer Freiheit Beraubten
objektiv Unrecht geschah. Man kann die Weisheit des Europäischen
Menschenrechts-Gerichtshofes beim Thema „Sicherungsverwahrung“
bezweifeln. Nur eins ist klar: Die mehr als zehn Jahre währende
Sicherungsverwahrung war nicht rechtens, verstieß gegen die
Menschenrechtskonvention, die Deutschland anerkennt. Also muss der
Staat, wenn er ein Staat des Rechts sein will, mit Geld Unrecht
ausgleichen.
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