Rheinische Post: Widmann-Mauz will Mutterschaftsgeld auch für selbstständige Privatversicherte

Gesundheitsstaatssekretärin Annette
Widmann-Mauz (CDU) hat angekündigt, dass künftig auch Frauen, die
privat gesundheitsversichert sind und als Selbstständige arbeiten,
während des Mutterschutzes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld erhalten sollen. „Wir werden
das Versicherungsvertragsgesetz so anpassen, dass die PKV künftig
verpflichtet ist, Frauen einen entsprechenden Versicherungsschutz
anzubieten“, sagte Widmann-Mauz, die auch Vorsitzende der Frauenunion
ist, der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Dienstagausgabe). Die CDU-Politikerin sprach von einer „Schutzlücke
für werdende Mütter“, die geschlossen werden müsse. Sie sagte: „Ich
bin sehr zuversichtlich, dass unser Vorschlag von den
Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Beratungen positiv
aufgegriffen wird.“

KONTEXT:

Das Mutterschaftsgeld wird bei Arbeitnehmerinnen gemeinsam von
Krankenkassen und Arbeitgebern getragen. Es soll während der
gesetzlichen Mutterschutzfrist das Entgelt ersetzen. Laut Gesetz
dürfen werdende Mütter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der
Geburt nicht beschäftigt werden. Auch Privatversicherte im
Angestelltenverhältnis erhalten Mutterschaftsgeld. Die Lücke besteht
bei den Privatversicherten, die zudem selbstständig sind.

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