Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags
muss sich erneut mit den Koalitionsplänen für den Mindestlohn
befassen. Der Chef der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Carsten
Linnemann, hat die Bundestags-Juristen mit einem weiteren Gutachten
beauftragt, wie er der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“
(Dienstagsausgabe) sagte. „Ich will wissen, warum andere EU-Länder
Ausnahmen vom Mindestlohn für junge Menschen bis zu einem bestimmten
Alter festlegen können“, sagte Linnemann dem Blatt. In den
Niederlanden oder Großbritannien gebe es solche Sonderregelungen für
junge Menschen bis zu bestimmten Altersgrenzen. Ausnahmen vom
Mindestlohn für Jüngere müsse es geben, damit die duale
Berufsausbildung für sie attraktiv bleibe. Der Dienst war in einem
ersten Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass Ausnahmen für
Rentner, Studenten und andere Gruppen vom allgemeinen Mindestlohn
verfassungswidrig seien.
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