Das ist ja das Vorzügliche an einem intakten
Rechtsstaat: dass er – Ausnahmen gibt es überall – das Recht weder
biegt noch beugt, ihm vielmehr Geltung verschafft zugunsten
beziehungsweise zulasten aller Menschen, seien es nun Putzhilfen,
Pennäler oder Präsidenten. Das ist aber auch das Vertrackte am
Rechtsstaat: dass er sich manchmal, wie im Falle des gewesenen,
übrigens politisch unzulänglichen Staatsoberhaupts Christian Wulff,
in (Ankläger-)Schale wirft, doch am Ende die Jacke mit dem kleinen
Karo anzieht. Es widerspricht jeder Lebenserfahrung, dass sich ein
Regierungschef, der Wulff im fraglichen Jahr 2008 war, für
Gefälligkeit und Geselligkeit auf gehobenem Spesenniveau korrumpieren
ließ. Die läppische Oktoberfest-Sache, um die es nur noch geht,
riecht stark nach Freispruch. Vielleicht wollte die
Staatsanwaltschaft, die sich verrannt hat, deshalb Wulff vor vier
Monaten so gerne auf die Leimrute der Verfahrenseinstellung gegen
Geldauflage locken. Wulff kroch nicht. Der Unglücksrabe war
wenigstens diesmal gut beraten. Man wünscht ihm, dass das so bleibt.
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