Gewissensfrage
Von Alexander R. Wenisch Unter ethischen Gesichtspunkten lässt
sich über die Präimplantationsdiagnostik (PID) vortrefflich streiten.
Doch trifft die Debatte auf reale Probleme, tritt die Ethik in den
Hintergrund. Viele junge Paare versuchen teils über Jahre ein Kind zu
zeugen. Erfolglos. Vielleicht, weil ihre Gene nicht gut zusammen
passen, vielleicht, weil ein Partner (unbemerkt) einen Gendefekt
mitbringt. Nun kann man sagen: Es ist vielleicht gottgewollt, dass
wir keinen Nachwuchs bekommen. Oder man kann den Versuch einer
künstlichen Befruchtung starten. Nur in solchen Fällen kommt dann als
weiterer Schritt die PID zum Einsatz. Getestet wird, ob der im
Reagenzglas gezeugte Embryo gesund ist. Kann man ernsthaft Paaren
diesen Schritt der Gewissheit unterschlagen? Im Umkehrschluss hieße
dies: Den Embryo ohne Test in die Gebärmutter einsetzen – und bei
einem später festgestellten Defekt abtreiben. Das ist rechtlich
erlaubt, aber völlig widersinnig. Also eindeutig: Ja zur PID.
Natürlich, 100-prozentige Sicherheit bietet auch die PID nicht. Ein
Restrisiko bleibt. Aber dieses besteht auch bei den gerade gängigen
Trimester-Untersuchungen im Rahmen einer „normalen“ Schwangerschaft.
Hier wie bei der PID müssen sich werdende Eltern auf die Erfahrung
und den Rat eines guten Arztes verlassen. Und dann nach ihrem – und
nicht nach dem politisch erzwungenen – Gewissen entscheiden.
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Rhein-Neckar-Zeitung
Manfred Fritz
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