RNZ: Rhein-Neckar-Zeitung, zu: PID-Urteil

Dass das strenge deutsche
Embryonenschutzgesetz auf dem kleinen Rechtsweg nach und nach
ausgehöhlt würde, lässt sich nach dem gestrigen Urteil zur
Präimplantationsdiagnostik (PID) noch nicht sagen. Der
Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil die medizintechnische
Selektionsmethode auf außeruterale Embryonen begrenzt, bei denen
schwerwiegende genetische Defekte nicht auszuschließen sind. Ein
Elternpaar mit erblicher Vorbelastung soll nicht Roulette spielen
müssen. Doch die Erwartung der Richter, ihr Signal würde auch strikt
nach dem Buchstaben des Urteils aufgefasst, ist blauäugig. Das zeigt
der Blick in die USA oder nach England, wo heute schon
„Menschendesign“ per PID einschließlich der Geschlechtswahl des
künftigen Kindes möglich ist. Die Fortpflanzungsmedizin ist auch ein
florierender Geschäftszweig. Und wer will, wenn diese Tür geöffnet
wird, ausschließen, dass sich eine Zwei-Klassen-Fortpflanzung
etabliert, bei der nicht nur Erbkrankheiten, sondern auch andere
genetische Risikofaktoren oder ungünstige Eigenschaften aussortiert
werden.

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