Das Bundeskabinett hat am 11.03.2015 die Novelle des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen, das künftig den Handel zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Weitere Kernpunkte der Novelle sind: Eine gestaffelte Ausdehnung des Anwendungsbereichs, die Anhebung der Sammelziele sowie Recycling- und Verwertungsquoten, die Beauftragung eines Bevollmächtigten, erweiterte Mengenmeldungen und die Eindämmung illegaler Exporte. Zu den Details der Novellierung veranstalten die Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam mit dem BITKOM, der Stiftung elektro-altgeräte-register (ear) und der Stiftung GRS Batterien eine kostenlose Veranstaltung, die am 15. Juni 2015 (13.00 – 17.00 Uhr) bei der IHK Pfalz in Ludwigshafen stattfindet. Ziel der Roadshow ist es, Inverkehrbringer von Elektro(nik)geräten auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen vorzubereiten. Folgende Themen stehen im Fokus: ElektroG2: Änderungen durch das novellierte Elektrogesetz WEEE2: Vergleich der Umsetzung in Europa und Auswirkungen auf exportierende Unternehmen BattG: Novellierung des Batteriegesetzes und Schnittstellen zum ElektroG Weitere Informationen finden sich auf der Seite der IHK für die Pfalz unter www.pfalz24.de
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