Die ÖDP begrüßt diese schnelle Entscheidung des Gerichts. „Das ist eine gute und wichtige Nachricht“, freut sich der ÖDP-Bundesvorsitzende Christian Rechholz. Mit Hilfe der umfangreichen finanziellen Beteiligung der ÖDP konnte die Grüne Liga Brandenburg e. V. als Mitkläger gemeinsam mit dem Nabu ein erstes Achtungszeichen setzen.
„Hier zahlt sich wieder aus, dass die ÖDP völlig frei von Konzerninteressen handeln kann, weil sie keine Firmenspenden annimmt,“ so Christian Rechholz, der Bundesvorsitzende der Partei. „Wir begrüßen diesen Schritt der beiden Umweltverbände. Bei diesem Verfahren wird sehr deutlich, dass es unabhängige kritische Naturschutzverbände braucht, die sich konsequent für den Naturschutz engagieren, auch wenn es mal weh tut.“
Das Verwaltungsgericht zeigt mit der jüngsten Entscheidung, dass es sich mit den aufgeworfenen Fragen, wie der Tötung streng geschützter Arten befassen wird. Das war bei den Rodungen im Februar 2020 noch anders. „Das war der erste wichtige Schritt, wir bleiben am Ball“, so der ÖDP-Bundesvorsitzende.
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