
Kaltschnäuzig hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf drei Eilbeschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts reagiert, in denen die Zurückweisung von Asylsuchenden an der deutschen Grenze als europarechtswidrig beurteilt wird. Dobrindt spricht von „Einzelfallentscheidungen“ – während das Gericht in seiner Begründung deutlich gemacht hat, dass es Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze grundsätzlich für rechtswidrig hält. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig sei, dürften Schutzsuchende nicht von der Polizei abgewiesen werden. Fachleute hatten damit gerechnet, dass ein Gericht der Regierung beim Thema Zurückweisungen die Rote Karte zeigen würde, schließlich gibt es ähnliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Selbst das Bundesjustizministerium war 2024 zu einer ähnlichen Einschätzung gekommen.
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