Ruck/Flachsbarth: Standortauswahlgesetz ebnet Weg für gesamtgesellschaftlichen Konsens

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat
am heutigen Mittwoch mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP, SPD und
Bündnis 90/Die Grünen dem Standortauswahlgesetz zugestimmt. Es soll
am Freitag im Plenum des Bundestages beschlossen werden. Hierzu
erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck, und die zuständige
Berichterstatterin, Maria Flachsbarth:

„Der breite Konsens zwischen den Parteien sowie Bund und Ländern
beim Standortauswahlgesetz ist ein Meilenstein: Er ebnet den Weg für
eine von der gesamten Gesellschaft getragene Lösung der letzten
großen Streitfrage der Kernenergienutzung in Deutschland. Nach
jahrzehntelangem Streit wird die Suche nach einem geeigneten Standort
für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erstmals
gemeinschaftlich angegangen.

Wir tun dies auch aus Verantwortung gegenüber künftigen
Generationen: Es ist unsere gemeinsame Pflicht, die sichere
Entsorgung national zu lösen. Das Gesetz, das von allen Beteiligten
ergebnisorientiert erarbeitet wurde, schafft die Voraussetzungen
dafür, dass diese Frage von der Generation gelöst wird, die auch von
der Nutzung der Kernenergie profitiert hat.

Das vergleichende Verfahren wird durch parlamentarische Beschlüsse
am Ende der einzelnen Prozessschritte demokratisch legitimiert. Bei
der Erarbeitung des Gesetzes wurden Bürger und Verbände intensiv
beteiligt. Zahlreiche Vorschläge, die unter anderem bei einem
mehrtägigen Forum des Bundesumweltministeriums und bei der Anhörung
des Umweltausschusses eingebracht wurden, finden sich nun im Gesetz
wieder. So wurde zum Beispiel die Stimme von Wissenschaft und
Zivilgesellschaft in der Kommission, die wichtige Fragestellungen für
den Standortsuchprozess bis Ende 2015 klären soll, gestärkt und den
Vertretern von Bund und Ländern dort lediglich beratende Funktion
eingeräumt. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung setzt den Maßstab für
das weitere faire und transparente Verfahren.“

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