Die Koalitionsfraktionen haben sich auf
Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:
„Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von
Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die
Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die
Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich
abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden
weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen
für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und
ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.
Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart: Der
Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird
verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem
24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung,
wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für
Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder
ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30.
September 2012 verlängert.
Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt
(„atmender Deckel“). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere
Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von
derzeit 2.500 bis 3.500 MW über- oder unterschritten wird. Alle
Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro
Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die
Grunddegression beträgt ein Prozent pro Monat. So werden
„Schlussverkäufe“, die bisher regelmäßig vor anstehenden
Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.
Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich
vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.
Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden
künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent)
des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute
technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen
die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die
Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.
Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über ein MW wird
gestrichen.
Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf
Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf
Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass
sogenannte –Solarstadl–, also Hallen, die ausschließlich zum Zweck
einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen
niedriger vergütet werden.
Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden
abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine
Anlage vergütet.
Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus
technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf
die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle
Korrekturen.“
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