ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rundfunkanstalten nicht dazu verpflichtet sind, die Rundfunkgebühren bar entgegenzunehmen. Da jeder Haushalt dazu verpflichtet ist, diesen Beitrag zu zahlen, handelt es sich hierbei ? ähnlich wie bei der Kraftfahrzeugsteuer ? um ein Massenverfahren, bei dem eine bargeldlose Zahlungsweise gerechtfertigt ist (Verwaltungsgericht Frankfurt, Az.: 1 K 2903/15.F u. 1 K 1259/16.F, noch nicht rechtskräftig)
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