Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Rundfunkanstalten nicht dazu verpflichtet sind, die Rundfunkgebühren bar entgegenzunehmen. Da jeder Haushalt dazu verpflichtet ist, diesen Beitrag zu zahlen, handelt es sich hierbei ? ähnlich wie bei der Kraftfahrzeugsteuer ? um ein Massenverfahren, bei dem eine bargeldlose Zahlungsweise gerechtfertigt ist (Verwaltungsgericht Frankfurt, Az.: 1 K 2903/15.F u. 1 K 1259/16.F, noch nicht rechtskräftig)
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