Wer sich beruflich fortbildet, wird künftig noch besser 
unterstützt
Am heutigen Freitag wird der Deutsche Bundestag mit der 2./3. Lesung die von 
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek eingebrachte Novelle des 
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) voraussichtlich beschließen. Hierzu
erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, 
Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Stephan Albani:
Albert Rupprecht: „Mit dem heutigen Beschluss ist ein Meilenstein zur Steigerung
der Attraktivität der beruflichen Bildung erreicht. Die Gleichwertigkeit von 
beruflicher und akademischer Bildung, ein Kernanliegen der Union, wird 
umgesetzt. Die Förderung von beruflicher Fortbildung wird deutlich verbessert 
und über alle drei Fortbildungsstufen möglich sein. Beispielsweise kann der 
Geselle Unterstützung bei der Fortbildung zum Kfz-Servicetechniker erhalten, 
dann zum Meister und nochmal zum Betriebswirt im Handwerk, der im akademischen 
Bereich dem Master-Abschluss entspricht. Das neue Aufstiegs-BAföG fördert 
qualifizierte Fachkräfte, hilft den Menschen mit den Veränderungen in der 
Arbeitswelt mitzukommen und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.“
Stephan Albani: „Mit dem Aufstiegs-BAföG nehmen wir eine Menge Geld in die Hand,
um Karrieren in der Beruflichen Bildung besser zu fördern. Wir bauen die 
Förderung aus, erweitern sie nun über alle Fortbildungsstufen und stärken mit 
350 Mio. EUR den beruflichen Aufstieg. Zudem setzen wir ein klares Zeichen in 
Richtung Unternehmensgründung und Betriebsübernahmen, die wir mit einem 
vollständigen Darlehenserlass anerkennen. Ich freue mich über die große 
Zustimmung, die wir im Parlament, bei den Sozialpartnern und Sachverständigen zu
diesem Gesetz erhalten haben. Gemeinsam machen wir die Berufliche Bildung fit 
für die Zukunft.“
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