Besonders wissenschaftlicher Nachwuchs erhält
verlässlichere Karriereperspektiven
Am heutigen Montag fand im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung eine Expertenanhörung zur Änderung des
Grundgesetzes im Wissenschaftsbereich statt. Der Gesetzentwurf wurde
dabei insbesondere vom Wissenschaftsrat nachdrücklich unterstützt.
Hierzu erklären der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die
Berichterstatterin Alexandra Dinges-Dierig:
Albert Rupprecht: „Die Grundgesetzänderung ist ein echter
Meilenstein unserer Wissenschaftspolitik. Sie bringt den Hochschulen
Planungssicherheit und schafft neue Freiräume. Statt wie bisher nur
befristet, kann der Bund künftig bei überregionaler Bedeutung
Hochschulen auch dauerhaft fördern. Besonders der wissenschaftliche
Nachwuchs erhält verlässlichere Karriereperspektiven. Auch die
Zusammenarbeit der Hochschulen mit außeruniversitären
Forschungseinrichtungen wird erleichtert. So können nicht zuletzt
Synergien genutzt und neue Chancen für Studierende und
Wissenschaftler eröffnet werden. Das ist für uns alle wichtig, denn
von ihren Ideen und Innovationen hängt unser Wohlstand ab.“
Alexandra Dinges-Dierig: „Durch langfristige Kooperation von Bund
und Ländern wird unserer Wissenschaft jetzt noch besser ermöglicht,
ihren hervorragenden Platz in der Weltspitze zu halten. Was für gute
Hochschulen und Forschungseinrichtungen der richtige Weg ist, kann
gleichzeitig nicht die Lösung für unsere Schulen sein. Schulen müssen
in die Regionen passen und brauchen engagierte Lehrkräfte, Eltern und
Schüler, nicht starre Vorschriften aus Berlin. Deshalb muss die
uneingeschränkte Verantwortung hierfür weiterhin ausschließlich bei
den Ländern liegen.“
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