Rupprecht/Grütters: Neues Zulassungsverfahren beschleunigt Studienplatzvergabe

Im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung
hat am Mittwoch ein Fachgespräch zur Einführung des
„Dialogorientierten Zulassungsverfahrens“ stattgefunden. Dazu
erklären der bildungspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Monika Grütters:

„Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein Meilenstein in der
Hochschulwelt: Endlich stehen die Wünsche der Studierenden im
Mittelpunkt, und die Autonomie der Hochschulen bleibt auch in einem
bundesweiten Zulassungsverfahren erhalten.

Das neue Verfahren, das noch in der vergangenen Legislaturperiode
beschlossen wurde, wird die Studienplatzvergabe erheblich
beschleunigen und sowohl bei Studienbewerbern als auch bei
Hochschulen für mehr Klarheit und Transparenz sorgen.

Studienbewerber erhalten nun die Möglichkeit, sich an bis zu zwölf
Standorten zu bewerben und so ihre Präferenzen für die Wahl ihrer
Hochschule in vollem Umfang deutlich zu machen. Außerdem wird durch
die neue Software gewährleistet, dass im Nachrückverfahren
freiwerdende Studienplätze sofort wieder anderen Studienbewerbern
angeboten werden, die bis dahin nicht zum Zuge gekommen sind.

Damit entfällt sowohl für Studierende als auch für die Hochschulen
das zeitaufwendige, ineffiziente und häufig nervenaufreibende
Nachrückverfahren, das in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass
Zehntausende Studienplätze auch Wochen nach Semesterbeginn noch
unbesetzt geblieben sind.

Das Verfahren trägt dazu bei, die vorhandenen
Studienplatzkapazitäten besser auszuschöpfen. Das ist wegen der
anstehenden doppelten Abiturientenjahrgänge und der Aussetzung der
Wehrpflicht ein besonders wichtiger Aspekt dieses ambitionierten
Projektes.

Der Bund hat mit der Kostenübernahme der 15 Millionen Euro für die
neue Software den ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung
getan. Jetzt gilt es, zum Wohle der Studierenden und der Hochschulen
dieses Projekt auch in seiner Startphase mit breiter Unterstützung
der Politik zum Erfolg zu führen.“

Hintergrund:

Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist ein Verfahren,
das die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten
Studiengängen mit Hilfe einer neuen technischen Plattform bundesweit
koordiniert. Wie bisher stellt jede Hochschule Bewerberranglisten auf
und entscheidet damit selbst über die Zulassung ihrer
Studienbewerber.

Nimmt ein Bewerber ein Zulassungsangebot an, wird er automatisch
aus den Ranglisten der anderen Hochschulen gestrichen. Frei werdende
Plätze können nun unmittelbar an aufrückende Bewerber vergeben
werden. Der Bund leistet eine Anschubfinanzierung in Höhe von 15
Millionen Euro. Ab dem Jahr 2012 sind die Länder für die Finanzierung
zuständig.

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