Rupprecht: Hochschulen nicht in Geiselhaft nehmen

Im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung findet am Montag eine Anhörung zu „Grenzen
und Perspektiven einer besseren Zusammenarbeit von Bund und Ländern
in Bildung und Wissenschaft“ statt. Hierzu erklärt der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:

„Unsere Hochschulen boomen. Nie zuvor gab es mehr Studierende und
nie zuvor mehr Wissenschaftler als heute. Aber auch noch nie waren
die Hochschulen so dringend auf die Unterstützung des Bundes
angewiesen. Um eine solche Unterstützung der Hochschulen dauerhaft
verlässlich regeln zu können, brauchen wir jetzt eine
Grundgesetzänderung. Hierüber besteht in der Wissenschaft große
Einigkeit.

Leider nutzen SPD und Grüne die Situation, um ein Wunschkonzert zu
veranstalten. Anstatt selbst in ihren Ländern solide zu haushalten,
fordern die beiden Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg nun auch für die Schulen Geld vom Bund. Nur wenn
diese Verknüpfung hergestellt wird, wollen sie einer
Grundgesetzänderung zustimmen. Damit nehmen sie die Hochschulen in
Geiselhaft, um den Bund für ihre Versäumnisse in Kindergärten und
Schulen zahlen zu lassen. Das ist verantwortungslos.

Das Angebot der Koalition liegt auf dem Tisch. Wir wollen mit der
angestrebten Grundgesetzänderung erreichen, dass der Bund nicht nur
punktuell Projekte an den Hochschulen unterstützen, sondern auch
dauerhaft die Forschung dort fördern kann. Wissenschaftsexperten und
Staatsrechtler sind sich einig: Dies ist „wirkungsvoll“. Wem es mit
der Förderung der Studierenden und der Wissenschaftler ernst ist, der
kann das jetzt beweisen.“

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