Rupprecht: Migranten verdienen faire Chance auf dem Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den von der
Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland
erworbener Berufsqualifikationen beschlossen. Hierzu erklärt der
bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:

„Wer einen Beruf gelernt hat, verdient auch die Chance, ihn
auszuüben. Dabei kann es nicht darauf ankommen, wo die Ausbildung
stattgefunden hat. Entscheidend ist, dass die erforderlichen
Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind. Deshalb legen wir nun das
Anerkennungsgesetz vor. Danach hat jeder, der bei uns lebt, einen
Anspruch auf faire und zügige Prüfung seiner im Ausland erworbenen
Qualifikationen. Entsprechen diese einem deutschen Abschluss, wird
die Anerkennung ausgesprochen. Entsprechen sie nur teilweise dem
deutschen Abschluss, kann der Betroffene durch Nachqualifizierung
ebenfalls die Anerkennung bekommen. Damit leisten wir einen wichtigen
Beitrag sowohl zur Integration als auch zur Versorgung unserer
Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf setzt für den Zuständigkeitsbereich des Bundes
Normen für die Ansprüche auf eine individuelle Prüfung der
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit
entsprechenden inländischen. Er dient der Vereinheitlichung der
Verfahren und Kriterien und nimmt zugleich Bezug auf die
Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze. Voraussetzung für die
Feststellung der Gleichwertigkeit ist, dass zwischen den
nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden
inländischen Berufsbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Um wesentliche Unterschiede auszugleichen, kann ergänzend
einschlägige und nachgewiesene Berufserfahrung berücksichtigt werden.

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