Die Bundesregierung hat am Montag den Gesetzentwurf
zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen vorgelegt. Hierzu erklärt der
bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:
„Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt
verwertbar sein. Ärzte sollen im Krankenhaus arbeiten, nicht im Taxi.
Handwerker werden auf der Baustelle gebraucht, nicht auf dem Flur des
Arbeitsamtes. Deshalb schaffen wir einen Rechtsanspruch auf eine
individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit. Innerhalb von drei Monaten
muss die zuständige Behörde entscheiden. Kann die Feststellung der
Gleichwertigkeit nicht erfolgen, werden gleichwohl die vorhandenen
Berufsqualifikationen festgestellt. Der Betroffene kann dann trotzdem
entweder über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung die
förmliche Anerkennung erwerben. Damit eröffnen wir vielen Migranten
eine neue Lebensperspektive bei uns, tragen zu ihrer Integration bei
und gewinnen außerdem noch neue Fachkräfte für unsere Wirtschaft.“
Hintergrund:
Viele der nach Deutschland Zugewanderten und auch viele Deutsche
haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und
Abschlüsse erworben. Diese können sie aber oft auf dem deutschen
Arbeitsmarkt nicht optimal verwerten, weil Bewertungsmaßstäbe und
Bewertungsverfahren fehlen. Wir schätzen dieses Potenzial auf rund
300.000 Menschen. Bisher hat nur ein Teil der Fachkräfte, die mit
Auslandsqualifikationen nach Deutschland kommen, einen Anspruch auf
Bewertung und Zertifizierung ihrer Berufsabschlüsse und
Qualifikationen. Zudem sind die bisherigen Regelungen wenig
einheitlich und führen in vielen Fällen zu ganz unterschiedlichen
Ergebnissen.
Wir wollen erreichen, dass künftig für Arbeitgeber und Betriebe
nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungen zu den
mitgebrachten ausländischen Qualifikationen zur Verfügung stehen. Die
Fachkräfte müssen sich dabei an deutschen Ausbildungs- und
Qualitätsstandards messen lassen.
Das Bundesgesetz wird sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene
geregelt sind, beziehen, also insbesondere auf (akademische)
Heilberufe, Pflegeberufe und Ausbildungsberufe nach dem BBiG oder der
Handwerksordnung. Parallel sind auch die Länder gefordert. Sie sind
für die berufsrechtlichen Regelungen z.B. für Lehrer, Ingenieure,
Erzieher und Architekten zuständig.
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