Grundgesetzänderung verschafft Hochschulen und
wissenschaftlichem Nachwuchs Planungssicherheit
Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die
Reform des Artikel 91 b des Grundgesetzes. Hierzu erklären der
bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
Albert Rupprecht: „Mit der Grundgesetzänderung schaffen wir die
Grundlage dafür, die positiven Wirkungen der Hochschulpakte –
insbesondere der Exzellenzinitiative – fortzuschreiben. Dabei geht es
nicht darum, die Länder aus ihrer originären Verantwortung für die
Hochschulen zu entlassen. Vielmehr wollen wir exzellente und
international sichtbare Hochschulen und Fachbereiche zusätzlich so
unterstützen, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen und die
Innovationskraft Deutschlands stärken können. So kommt letztlich die
Grundgesetzänderung nicht nur den Hochschulen sondern uns allen
zugute.“
Tankred Schipanski: „Mit der Grundgesetzänderung ergeben sich für
den Bund neue Möglichkeiten, um die Hochschulen als Herzstück unseres
Wissenschaftssystems dauerhaft zu unterstützen. Er kann nun etwa die
großen Erfolge der Exzellenzinitiative langfristiger absichern. Klar
ist aber auch, dass Kooperation nicht bedeuten darf, dass alle alles
machen. Der Bund wird sich auch weiterhin nur dann beteiligen, wo es
darum geht, herausragende wissenschaftliche Strukturen weiter zu
verbessern, um so das Wissenschaftssystem insgesamt zu stärken.“
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