Rupprecht/Weinberg: Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen darf nicht blockiert werden

Am 4. November 2011 entscheidet der Bundesrat über
das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener
Berufsqualifikationen. Hierzu erklären der bildungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der
zuständige Berichterstatter der Fraktion, Marcus Weinberg:

„Wir wollen allen zugewanderten Menschen eine echte Chance geben,
bei uns in ihrem erlernten Beruf tätig zu werden. Deswegen haben wir
im Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach für alle bundesrechtlich
geregelten Berufe (Ärzte, Handwerker, Landwirte) ein Anspruch auf
zügige Prüfung der im Ausland erworbenen Abschlüsse geschaffen wird.
Nach höchstens drei Monaten soll jeder – egal, wo er herkommt – eine
Bescheinigung darüber in Händen halten, inwieweit seine Qualifikation
dem vergleichbaren deutschen Abschluss entspricht.

Wir fordern SPD und Grüne auf, hierzu im Bundesrat keine
wahltaktischen Spielchen auf dem Rücken der zugewanderten Menschen zu
veranstalten. Wer wie SPD und Grüne noch in keinem Bundesland
überhaupt irgendetwas für die Anerkennung ausländischer
Berufsqualifikationen getan hat, hat kein Recht, die Anerkennung in
bundesrechtlich geregelten Berufen zu blockieren. Durch Landesrecht
geregelte Berufe sind beispielsweise Ingenieure, Lehrer, oder
Sozialarbeiter.

Statt immer neue Wünsche an den Bund zu richten, sollten SPD und
Grüne nun endlich auch in den Ländern an die Arbeit gehen und die
Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen regeln. Denn
für die Menschen ist es egal, ob ihr Beruf bundes- oder
landesrechtlich geregelt ist. Arbeiten wollen sie alle. Und wir
brauchen sie alle.“

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