Der gestrige Koalitionsausschuss hat beschlossen,
das Grundgesetz so zu ändern, dass der Bund Hochschulen über die
befristete Projektförderung hinaus künftig auch längerfristig
unterstützen kann. Hierzu erklärt der bildungs- und
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:
„Die Exzellenzinitiative hat eine neue Dynamik in die Hochschulen
gebracht. Wir wollen diese nach Auslaufen konsequent für mehr
internationale Konkurrenzfähigkeit weiterentwickeln. Dafür müssen
jetzt die Weichen gestellt werden. Nie gab es mehr Studierende in
Deutschland. Nie gab es mehr Unterstützung für die Hochschulen durch
den Bund.
Leider war die Unterstützung der Hochschulen durch den Bund
bislang nur kurzzeitig und projektbezogen möglich. Die Hochschulen
brauchen aber verlässliche Rahmenbedingungen und längere Planbarkeit.
Deshalb wollen wir das Grundgesetz so ändern, dass besonders
herausragenden Einrichtungen an Hochschulen nach der
Exzellenzinitiative mit Hilfe des Bundes so ausgestattet werden
können, dass sie im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe
die Nase vorn haben.
Es geht nicht darum, die Länder aus ihrer Verantwortung für die
Hochschulen zu entlassen. Aber wo Hochschulen und Länder Exzellenz
aufgebaut haben oder aufbauen, kann der Bund helfen, hieraus
Weltspitze zu machen. Nur wenn unsere Hochschulen qualitativ spitze
sind, können wir als Hightech-Land bestehen.“
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