Rupprecht: Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist Powerpaket für den Forschungsstandort Deutschland

Heute hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein
Wissenschaftsfreiheitsgesetz beschlossen. Unter anderem befreit
dieses Gesetz die außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen wie
die Max-Planck-Gesellschaft oder die Helmholtz-Gemeinschaft von
Verwaltungsvorgaben in den Bereichen Mittelbewirtschaftung, Bezahlung
Ihrer Mitarbeiter, Bauverfahren und Beteiligung an Unternehmen oder
Spin-Offs ihrer Wissenschaftler. Hierzu erklärt der
forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert
Rupprecht:

„Mehr Eigenverantwortung beim Einsatz staatlicher Zuwendungen ist
zentral für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer
Wissenschaftsorganisationen. Exzellente Forschung auf Weltniveau
braucht andere Rahmenbedingungen als ein Bürgeramt oder Ministerium.

Planungen für Investitionen – zum Beispiel in große
Forschungsgeräte – laufen über mehrere Jahre, die Mittel müssen daher
verlässlich und flexibel zur Verfügung stehen. Die besten Köpfe für
die Wissenschaft – aber auch deren technische und administrative
Unterstützung – lassen sich leider nicht mehr zu den Bedingungen des
öffentlichen Dienstes gewinnen. Wer eigenverantwortlich sein Budget
verwaltet, tut dies günstiger. Wer zudem Geldgeber für eine
hochinnovative Gründung gewinnen möchte, muss auch selbst
unbürokratisch und schnell einen eigenen Anteil leisten können.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher vorgenommen nicht nur
massiv mehr Geld in Bildung und Wissenschaft zu investieren, sondern
auch die Rahmenbedingungen für Forschen in Deutschland durch ein
Wissenschaftsfreiheitsgesetz substantiell zu verbessern. 13
Milliarden Euro mehr für Wissenschaft und Bildung für diese
Legislaturperiode und mehr Eigenverantwortung beim Einsatz dieser
Mittel in der Wissenschaft sind ein Powerpaket für den
Wissenschaftsstandort Deutschland.

Im Ergebnis werden so die Wissenschaftsorganisationen immer mehr
wie Wissenschaftsunternehmen handeln können. Dies bedeutet viel
Freiheit, aber auch große Verantwortung. Steuerzahler und Parlament
erwarten, dass sich das Mehr an Vertrauen und Freiheit in
Effizienzsteigerung, wissenschaftlichen Erfolgen und noch größerer
Sichtbarkeit der deutschen Wissenschaft in der Welt wiederspiegeln.“

Hintergrund:

Mit der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ hat die
Unionsfraktion in der großen Koalition 2008 erste Erleichterungen für
die Forschungseinrichtungen und Wissenschaftsorganisationen
unterhalb eines Gesetzes umgesetzt. Diese haben sich bewährt und
werden nun durch das „Gesetz zur Flexibilisierung
haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären
Wissenschaftseinrichtungen“ (Wissenschaftsfreiheitsgesetz) verstetigt
und ausgebaut werden. Damit wird ein zentrales Ziel der
christlich-liberalen Koalition aus dem Koalitionsvertrag von 2009
umgesetzt.

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