Saarbrücker Zeitung: Arbeitsrechtler Gregor Thüsing regt „obligatorische Schlichtung“ ohne verbindliches Ergebnis an – „Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Um Tarifauseinandersetzungen wie
derzeit bei der Bahn künftig zu entschärfen, hat der Bonner
Arbeitsrechtler Gregor Thüsing eine „obligatorische Schlichtung“
vorgeschlagen. Thüsing sagte der „Saarbrücker Zeitung“
(Mittwochausgabe), diese könne schon vor einem möglichen Streik
greifen, wenn eine der beiden Seiten sie verlange. Allerdings solle
das Ergebnis nicht bindend sein. Ein solcher Schlichtungsversuch
biete aber einen Anhaltspunkt, was ein neutraler Dritter als
angemessene Lösung betrachte und trage so zur Versachlichung bei. „Es
muss zumindest einmal der Versuch einer Schlichtung durchexerziert
worden sein. Im aktuellen Fall kommt es ja nicht einmal dazu“, sagte
Thüsing. Verfassungsrechtlich sehe er keine Probleme, denn der Schutz
von Interessen Dritter, nämlich der indirekt von einem Streik
Betroffenen, spreche „ganz nachdrücklich“ für eine solche Regelung.
„Auf sie muss der Gesetzgeber auch Rücksicht nehmen.“ Zudem gebe es
im Ausland zahlreiche Vorbilder. Thüsing forderte, eine entsprechende
Regelung noch vor seiner Verabschiedung im Juni in das Gesetz zur
Tarifeinheit einzufügen. „Wenn nicht jetzt, wann dann? Der
Gesetzgeber wird das Arbeitskampfrecht auf absehbare Zeit sonst nicht
mehr regulieren.“

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