Wenige Tage vor Inkrafttreten des
Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit hat Bundesfamilienministerin
Katarina Barley (SPD) bereits Nachbesserungen in Aussicht gestellt.
„Die Frage ist, ob die entsprechenden Instrumente im Gesetz scharf
genug sind, dass sie auch wirklich in Anspruch genommen werden“,
sagte Barley der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe). „Wenn
nicht, muss das Gesetz verschärft werden.“
Nach den Anfang Januar 2018 in Kraft tretenden Bestimmungen haben
Frauen künftig einen Auskunftsanspruch, wie viel ihre männlichen
Kollegen für eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen. „Mir
sagen viele Frauen, dass sie wissen wollen, was die Kriterien für
ihre Bezahlung sind und ob es da Unterschiede zu den männlichen
Kollegen gibt“, erklärte Barley. Das Problem sei aber, dass dieses
Recht auch geltend gemacht werden müsse.
Da das Gesetz nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte greife, könne
die Neuregelung „auch nur ein erster Schritt sein“, sagte Barley. Die
Union habe aber bereits angekündigt, dass sie auch eine
Weiterentwicklung des Gesetzes wolle, so Barley. „Deshalb bin ich
optimistisch, dass am Ende mehr Betriebe unter das Gesetz fallen als
jetzt“, erklärte die SPD-Politikerin.
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