Nicht erwerbsfähige Behinderte, die im
Haushalt ihrer Eltern leben, können auch weiterhin nur mit
verminderten staatlichen Hilfszahlungen rechnen. Trotz einer anders
lautenden Vereinbarung im Rahmen der vor fünf Monaten verabschiedeten
Hartz-IV-Reform sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu
zügigen Nachbesserungen, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“
(Samstag-Ausgabe). Das Blatt beruft sich dabei auf eine Stellungnahme
des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im
Bundestag.
Seit der jüngsten Hartz-Reform erhalten Behinderte ab dem 25.
Lebensjahr ohne eigenen Haushalt nur noch 80 Prozent des vollen
Regelsatzes von 364 Euro. Das sind 291 Euro, also 73 Euro weniger.
Nicht behinderte Hartz-IV-Empfänger über 25 Jahre, die noch bei ihren
Eltern leben, bekommen dagegen weiter den vollen Satz gezahlt. Im
Vermittlungsverfahren zum Hartz-Kompromiss hatten Regierung und
Opposition vereinbart, die neue Regelung mit dem Ziel zu überprüfen,
„Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen
Regelsatz zu ermöglichen“.
In seiner Stellungnahme erklärte das Arbeitsministerium nun:
„Sozialhilferechtlich gibt es keine Begründung für eine Anhebung des
Regelsatzes für behinderte Menschen, die unter die Regelbedarfsstufe
3 fallen“. Zugleich wurde auf einen noch zu erarbeitenden Prüfbericht
verwiesen, für den sich die Regierung laut Gesetz aber bis Mitte
2013 Zeit lassen kann.
Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer,
kritisierte diese Haltung scharf. „Die Antwort der Bundesregierung
ist besorgniserregend, denn anscheinend soll alles beim Alten
bleiben“, sagte er dem Blatt. „Deshalb beabsichtigt unser Verband
Musterklagen zu führen, damit die betroffenen Menschen zu ihrem Recht
kommen“. Linksparteivize Katja Kipping reagierte ebenfalls empört:
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ignoriere den Auftrag
des Vermittlungsausschusses, offenbar um bei den Behinderten zu
sparen, meinte Kipping.
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