Saarbrücker Zeitung: Flüchtlingskinder bekommen schneller Bafög – Teil des Reformpaketes

Im Zuge der BaföG-Reform, die am
Mittwoch im Bundeskabinett auf der Tagesordnung steht, sollen auch
Ausländer besser gestellt werden. Nach einem Bericht der „Saarbrücker
Zeitung“ (Mittwochausgabe) können Studierende aus Nicht-EU-Ländern,
die aus humanitären oder familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis
haben oder geduldet sind, künftig schon nach 15 Monaten legalen
Aufenthalts in Deutschland einen Bafög-Antrag stellen. Bisher galt
eine Frist von vier Jahren. 15 Monate seien eine Zeitspanne, „nach
der typischerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Aufenthalt
im Bundesgebiet nicht mehr kurzfristiger oder vorübergehender Natur
ist“, heißt es zur Begründung. Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU)
bestätigte die Änderung gegenüber der Zeitung. „Integration
funktioniert am besten durch Bildung“, sagte sie. Mit der
Verbesserung setze die Regierung ein Zeichen, „dass uns diese
Menschen mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen willkommen sind.“ Die
Regelung soll zum Wintersemester 2016/2017 in Kraft treten, so wie
auch die geplante Anhebung der Bedarfssätze.

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