In den Bundesfraktionen gibt es nach einem
Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) offenbar große
Bedenken, ob die geplante Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen
verfassungsrechtlich Bestand hätte. Nach Informationen des Blattes
habe am Mittwoch dieser Woche ein internes Gespräch der zuständigen
Berichterstatter der Bundestagfraktionen stattgefunden, bei der sich
alle Vertreter entsprechend geäußert hätten. Der innenpolitische
Sprecher der SPD, Michael Hartmann, sagte dem Blatt: „Ich bin nicht
frei von Zweifeln, angesichts des Karlsruher Richterspruchs“.
Die Linksfraktion hat das Vorhaben bereits abgelehnt. Ihre
Justiziarin Halina Wawzyniak erklärte, „die anderen Parteien sollten
sehr genau überlegen, ob sie das Urteil des Verfassungsgerichts in
einer Weise auslegen, die dessen Geist widerspricht. Eine solche
Arroganz gegenüber dem höchsten deutschen Gericht steht dem Bundestag
schlecht zu Gesicht und bringt das Verhältnis der Verfassungsorgane
des Landes auf die schiefe Bahn“.
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