Das von Justizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplante Gesetz gegen den 
Abmahnmissbrauch durch Inkasso-Büros und Anwaltskanzleien droht zu 
scheitern. Innenminister Peter Friedrich (CSU) brachte gegen den 
Entwurf in der internen Ressortabstimmung als einziges 
Kabinettsmitglied grundlegende Bedenken vor, wie die „Saarbrücker 
Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet. Friedrich bezweifelte sogar, ob 
überhaupt Handlungsbedarf bestehe und wies darauf hin, dass die Zahl 
der Abmahnungen wegen illegaler Downloads aus dem Internet von 575 
000 im Jahr 2010 auf 218 000 im Jahr 2011 gesunken sei und der 
Rückgang weiter anhalte. Grund sei unter anderem, dass nicht mehr 
alle Internet-Provider Verbindungsdaten speicherten. Hier sehe er 
viel eher eine Regelungsnotwendigkeit, um eine „einheitliche 
Speicherung“ sicherzustellen, erklärte Friedrich in einer 
schriftlichen Stellungnahme, die der Zeitung vorliegt. Die von der 
FDP-Ministerin vorgeschlagene Streitwertbegrenzung auf 1000 Euro 
nannte Friedrich „kontraproduktiv“. Weil diese Begrenzung zu 
Mahngebühren von nur noch 97,50 Euro je Fall führe, würden 
Inkassounternehmen und Anwälte nun vermehrt Massenabmahnungen 
durchführen, da sich Einzelbriefe vom Aufwand her kaum noch lohnten, 
erklärte der Innenminister. Dass Leutheusser-Schnarrenberger keine 
unterschiedlichen hohen Streitwerte etwa für Filme und Musik vorsehe,
sei zudem „verfassungsrechtlich bedenklich“. Wie die „Saarbrücker 
Zeitung“ (Freitagausgabe) weiter berichtet, brachte ein Treffen von 
Staatssekretärinnen beider Ministerien am Dienstagabend keine 
Einigung, so dass das Thema möglicherweise ebenfalls beim 
Koalitionsgipfel am 4. November geklärt werden muss. 
Leutheusser-Schnarrenberger will mit dem „Gesetz gegen unseriöse 
Geschäftspraktiken“ dem Missbrauch von Abmahnungen mit teilweise 
sechsstelligen Streitwerten und Mahngebühren von 750 bis 1500 Euro 
einen Riegel vorschieben.
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