Mehr als jeder fünfte Beschäftigte, der
im ersten Halbjahr 2015 seinen Job verlor, ist nach einem Bericht der
„Saarbrücker Zeitung“ (Montag-Ausgabe) sofort in Hartz IV gerutscht.
Das Blatt beruft sich dabei auf eine noch unveröffentlichte
Untersuchung des DGB.
Demnach waren in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres
264.000 Beschäftigte schon zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit auf Hartz
IV angewiesen. Das waren 21,3 Prozent der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Jobverlust. Besonders
angespannt ist die Lage in der Zeitarbeitsbranche. Dort wurden im
ersten Halbjahr 183.000 Arbeitkräfte entlassen. Davon waren rund
68.000, also 37 Prozent, direkt im Anschluss auf staatliche
Grundsicherung angewiesen.
Zur Bekämpfung des Problems plant Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD) eine Lockerung der Bedingungen für den Bezug von
Arbeitslosengeld I. So soll die Frist, innerhalb der man zwölf Monate
lang versicherungspflichtig gearbeitet haben muss, von zwei auf drei
Jahre ausgeweitet werden. Nach Angaben des DGB-Arbeitmarktexperten
Wilhelm Adamy könnten dadurch im Jahresschnitt bis zu 35.000 Personen
vor dem sofortigen Abdriften in Hartz IV bewahrt werden. Gegen die
Pläne von Nahles sperrt sich allerdings die Union.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach verteidigte den Vorstoß
der Ministerin. „Die soziale Sicherungsfunktion der
Arbeitslosenversicherung hat Lücken, die geschlossen werden müssen“,
sagte sie dem Blatt. „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass
Beschäftigte, die Beiträge eingezahlt haben, auch Leistungen aus der
Versicherung enthalten, wenn sie arbeitslos werden.“
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