Die große Koalition hat sich nach
Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ (Dienstagausgabe) auf weitere
Verbesserungen beim Schutz gegen Stalking geeinigt. Demnach soll im
bereits vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal klargestellt werden,
dass künftig auch Drohungen gegen Angehörige von Opfern erfasst
werden. Das sieht ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktionen
von Union und SPD vor, der der Zeitung vorliegt.
Darüber hinaus will die Koalition eine Art Generalklausel in den
Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einfügen,
damit auch derjenige künftig mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
oder Geldstrafe sanktioniert werden kann, der zum Beispiel unrichtige
Todes-oder Heiratsanzeigen aufgibt, Manipulationen in den sozialen
Netzwerken vornimmt oder Ekel erregende Sachen wie tote Tiere dem
Opfer vor die Tür legt. Im Gesetzentwurf fallen solche Delikte dann
unter den Passus „andere vergleichbare Handlung“.
Der Rechtsexperte der SPD, Dirk Wiese, sagte der Zeitung: „Damit
schließen wir die letzten Lücken im Gesetzentwurf.“ Der Opferschutz
beim Stalking werde noch einmal gestärkt. „Das war uns wichtig“, so
Wiese. Das Vorhaben werde voraussichtlich am Donnerstag endgültig vom
Bundestag beschlossen.
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