Der Präsident des Deutschen Mieterbundes,
Franz-Georg Rips, hat das Urteil des Amtgerichtes Düsseldorf zum
Rauchen in der Wohnung als ein „zu hartes Urteil“ kritisiert. Rips
sagte der „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe): „Ich hätte mir
eine bessere Abwägung gewünscht.“ Das Urteil berücksichtige weder das
Alter des Mieters noch die Dauer des Mietverhältnisses.
Dass ein Vermieter zum Mittel der fristlosen Kündigung greife,
weil sein Mieter in der Wohnung rauche, sei ein weiteres Beispiel
dafür, „dass sich das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter
verschärft hat“, betonte Rips. Allerdings handele es sich um eine
Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil. „Rauchen in der
Wohnung muss erlaubt sein, wenn es sozialverträglich ausgeübt wird.“
Er hoffe auf eine Korrektur des Richterspruchs in einem möglichen
Berufungsverfahren.
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