Die Bundesregierung streicht Taxifahrern die
Befreiung von der Anschnallpflicht. Wie die „Saarbrücker Zeitung“
(Mittwochausgabe) berichtet, wird die Ausnahme, die auch für
Chauffeure von Mietwagen gilt, „aus Verkehrssicherheitsgründen“ nicht
mehr als sinnvoll angesehen. Das geht aus einer neuen Verordnung des
Verkehrsministeriums hervor, die der Zeitung vorliegt.
Das Privileg stammt aus den 1970er Jahren und sollte bei
Überfällen eine Flucht erleichtern. Doch inzwischen, so das
Ministerium unter Verweis auf Stellungnahmen von Verbänden, würden
Verkehrsunfälle „eine weitaus größere Gefahr“ darstellen. Laut dem
deutschen Taxi- und Mietwagenverband wurden 2013 genau 244 Überfälle
registriert. Unfallverletzte Taxifahrer gab es mehr als zehnmal so
viele.
Wie die Zeitung weiter berichtet, sollen darüber hinaus
Kleinkinder bei der Mitnahme im Auto besser geschützt werden. Die
Verordnung sieht deshalb ebenso vor, dass Eltern künftig Neugeborene
bis zum Alter von 15 Monaten nur in einer Babyschale befördern
dürfen, die gegen die Fahrtrichtung oder seitlich ausgerichtet ist.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 25 Euro.
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