Die Bundesregierung legt bei Bußgeldern für
Radfahrer nach. Nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“
(Freitagausgabe) werden künftig auch Radler bestraft, die auf einem
Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl ein nicht
benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist.
Künftig droht dann ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand hat es bislang noch nicht
gegeben. Damit kommt das Verkehrsministerium einer Aufforderung des
Bundesrates nach. In der entsprechenden Verordnung heißt es, das
Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung sei inzwischen ein
„oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und
Gefahrenpotenzial“. Die Ergänzung diene der konsequenten Verfolgung
und Ahndung dieses Verstoßes. Nicht benutzungspflichtige Radwege sind
eng an der Fahrbahn angelegt und nicht mit blauem Verkehrszeichen
ausgeschildert. Gerade in den Städten kommen diese Spuren besonders
häufig vor.
Zuletzt waren Anfang Mai zahlreiche Bußgelder für Radfahrer erhöht
worden. Unter anderem für Rotlichtverstöße. Wer bei Rot über die
Ampel fährt, muss inzwischen mindestens 60 Euro bezahlen. Außerdem
gibt es einen Punkt in Flensburg.
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