Um die Bereitschaft zur Organspende zu
erhöhen, will die Bundesregierung die Krankenhäuser offenbar dazu
verpflichten, künftig mindestens einen Transplantationsbeauftragten
zu bestimmen. Wie die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe)
berichtet, geht dies aus einem ersten Gesetzesvorschlag des
Gesundheitsministeriums zur Neuregelung des Transplantationsgesetzes
hervor, der der Zeitung vorliegt.
Demnach sollen die dann teilweise freigestellten Mediziner das
übrige Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende unterstützen,
insbesondere aber Angehörige von Patienten aufklären, betreuen und
für eine Organspende werben. In dem Entwurf wird auch die Entnahme,
Vermittlung und Übertragung von Organen neu bestimmt. Noch nicht
geregelt ist, wie die Bürger ihre Spendenbereitschaft künftig kundtun
sollen.
Laut Zeitung wird es am 24. Mai und 7. Juni im Bundestag
Anhörungen zur Organspende geben. Die Entscheidung über die Frage,
wie die Bürger sich äußern sollen, soll dann später ohne
Fraktionszwang erfolgen.
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