Die von der Bundesregierung geplante
Schlichtung von Streitfällen zwischen Passagieren und
Fluggesellschaften ist offenbar vorerst gescheitert. Wie die
„Saarbrücker Zeitung“ (Freitag) berichtet, wurde der Gesetzentwurf
von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jetzt
in wesentlichen Teilen vom Verbraucherausschuss des Bundesrates als
„verbraucherunfreundlich“ und „sehr bürokratisch“ abgelehnt. Die
Zeitung beruft sich auf eine Empfehlung an die Ministerpräsidenten.
Demnach führe die Schaffung einer behördlichen sowie mehrerer
privater Schlichtungsstellen „zu einer unübersichtlichen
Aufsplitterung der Zuständigkeiten“, heißt es in der Bewertung. Das
sei „mit Nachteilen für die Verbraucher“ verbunden. Außerdem sei die
Begrenzung der Ansprüche von Passagieren auf maximal 5000 Euro „nicht
sinnvoll“ und müsse gestrichen werden. „Auch bei höheren Streitwerten
kann die Schlichtung ein zielführendes Verfahren sein. Umgekehrt sind
nicht alle Streitigkeiten unter 5 000 Euro einfach“, heißt es in dem
Papier. Überdies kritisieren die Länder die geplante Vorschusspflicht
von 20 Euro zu Lasten des Fluggastes als „verbraucherunfreundlich“.
Der Grüne Tourismus-Experte Markus Tressel nannte die Bewertung
„eine eiskalte Abfuhr“ für die Bundesregierung. Tressel sagte der
Zeitung, es sei gut, „dass der Bundesrat das Gekungel der Regierung
mit den Airlines zulasten der Reisenden jetzt gestoppt hat“. Anfang
Juli hatte das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Die
Länder müssen den Plänen aber zustimmen.
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