Die Sozialämter in den Kommunen müssen immer 
häufiger für die Kosten von Bestattungen einspringen, weil die 
Hinterbliebenen dazu finanziell nicht in der Lage sind. Wie die 
„Saarbrücker Zeitung“ (Samstag-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben 
des Statistischen Bundesamtes berichtet, haben die Behörden im Jahr 
2010 für 22.651 Personen eine entsprechende Kostenerstattung 
vorgenommen. Das waren fast 19 Prozent mehr als im Jahr davor. 
Verglichen mit dem Jahr 2006 ist die Anzahl der Personen, denen die 
Kosten für ein Begräbnis von Angehörigen ausgeglichen werden mussten,
sogar um 64 Prozent gestiegen. Damals waren rund 13.800 Bürger 
betroffen gewesen.
   Die kommunalen Ausgaben für diese so genannten Sozialbestattungen 
beliefen sich im Jahr 2010 auf  gut 57,1 Millionen Euro. Das waren 
4,3 Millionen mehr als im Jahr zuvor und rund 16 Millionen Euro mehr 
als im Jahr 2006.
   Nach dem Gesetz werden die  erforderlichen Kosten einer Bestattung
übernommen, soweit sie den hierzu verpflichteten Angehörigen nicht 
zugemutet werden können. Der Gesetzgeber hat allerdings nicht 
festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören. 
„Notwendig sind verbindliche Standards, die ein Mindestniveau an 
Bestattungskultur und Menschlichkeit auch für Arme garantieren und 
über das bloße Unter-die-Erde-bringen  hinausgehen“, sagte die 
Sozialexpertin der Linken, Sabine Zimmermann, der Zeitung.
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