Der Bundesbeauftragte für die
Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, sperrt sich nicht grundsätzlich gegen
eine Schließung seiner Behörde nach 2019. Jahn sagte der „Saarbrücker
Zeitung“ (Mittwochausgabe): „Entscheidend ist, dass der Zugang zu den
Akten offen bleibt, und dass die Aufklärung über die Diktatur, auch
über das Wirken von Geheimpolizei und Staatssicherheit, weitergeht.
Es darf keinen Schlussstrich geben“. Man dürfe die Opfer nicht vor
den Kopf stoßen. Behörden seien Dienstleister für die Gesellschaft
und eine offene Diskussion sei wichtig. Daher sei er auch nicht
enttäuscht über die Forderungen von verschiedenen Bürgerrechtlern
nach einer Schließung der Stasi-Unterlagenbehörde und Verlagerung der
Akten in das Bundesarchiv. Jahn sprach sich zugleich dafür aus, auch
nach 2019 noch die Möglichkeit von Überprüfungen bei Einstellungen
oder Beförderungen im Öffentlichen Dienst zu behalten. „Dass die
Arbeitgeber, die Möglichkeit haben, nachzuforschen, ob jemand über 30
Jahre lang gelogen hat, schadet niemandem. Diese Möglichkeit sollte
deshalb beibehalten werden, es sollte aber keine Pflicht sein“, sagte
Jahn. Bisher gingen laut Jahn insgesamt 1,7 Millionen
Behördenanfragen bei der früheren Gauck-Behörde ein, im letzten Jahr
allerdings nur noch 300. Auch die Zahl der Bürgeranträge auf
Akteneinsicht sank im letzten Jahr um fast ein Viertel auf nur noch
rund 60.000. Diese Entwicklung sei „ganz natürlich“, sagte Jahn.
Schließlich hätten seit der Gründung der Behörde schon über 2,9
Millionen Bürger Anträge gestellt.
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