Die Vorschläge von Justizminister
Heiko Maas (SPD) zu Strafverschärfungen gegen IS-Sympathisanten sind
aus der Union kritisiert worden. CDU-Vize Thomas Strobl nannte die
von Maas geplanten Änderungen im Strafrecht gegenüber der
„Saarbrücker Zeitung“ (Dienstagausgabe) „nicht ausreichend“.
Insbesondere müsse die bis 2002 geltende Rechtslage bei der Werbung
für terroristische Vereinigungen wieder hergestellt werden. „Durch
Youtube und Facebook gibt es heute doch ganz andere Möglichkeiten der
Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen als noch vor zehn Jahren.“
Solche Werbung solle grundsätzlich verboten sein, unabhängig davon,
ob es vorher vereinsrechtliche Verbote durch den Innenminister
gegeben habe. Strobl fügte hinzu: „Ich würde es begrüßen, wenn der
Justizminister einen ähnlichen Elan bei der Bekämpfung des
Terrorismus an den Tag legen würde wie bei der Mietpreisbremse.“ Der
Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach sagte der
„Saarbrücker Zeitung“, es sei „bedauerlich“, dass die Union sich mit
der SPD nicht auf die Wiedereinführung der Strafbarkeit der
Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen habe einigen
können. „Dass zwar Werbung für den IS-Terror nunmehr strafbewehrt
ist, für den Terror von Al-Quaida jedoch nicht, ist nicht plausibel.
Beides ist gleichermaßen strafwürdig“, so der CDU-Politiker.
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