Saarbrücker Zeitung: Vertragsklauseln sollen für Verbraucher verständlicher werden

Verbraucher sollen künftig besser vor
seitenlangen Vertragsklauseln geschützt werden. Wie die „Saarbrücker
Zeitung“ (Montag) berichtet, will der Bundesrat am kommenden Freitag
einen entsprechenden Antrag des Landes Hessen beraten. Demnach sollen
vor allem Online-Anbieter verpflichtet werden, ihre Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) klarer und kürzer zu formulieren.

Man greife ein „wichtiges verbraucherschutzpolitisches Anliegen
auf“, sagte eine Sprecherin der hessischen Verbraucherministerin
Priska Hinz (Grüne) der Zeitung. Den Kunden müsse geholfen werden,
„eine andere Wahl zu treffen, bei einem anderen Sozialen Netzwerk
mitzumachen oder woanders einzukaufen“. Nachteile seien oftmals auch
in für Nichtjuristen unverständlichen Formulierungen versteckt, heißt
es in dem Antrag. Als Beispiel werden Internet- und Handyverträge
genannt. So würden Flatrate-Tarife angeboten, aber in den AGB fänden
sich dann „einschränkende Details“, die Verbraucher nicht erkennen
könnten.

Laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen
(vzbv) akzeptieren 53 Prozent der Bürger die AGB, ohne sie gelesen zu
haben. Das liege in erster Linie daran, dass sie zu lang und zu
kompliziert seien, sagte der Rechtsexperte des Verbandes, Otmar Lell,
der Zeitung. Der hessische Vorstoß sei daher „sehr sinnvoll“.

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