Saarbrücker Zeitung: Viele Mini-Jobber werden arbeitsrechtlich diskriminiert – DGB fordert mehr Kontrollen

Jeder dritte Mini-Jobber in Deutschland
bekommt nach einem Bericht der „Saarbrücker Zeitung“
(Mittwoch-Ausgabe) rechtswidrig keinen bezahlten Urlaub gewährt. Und
fast jedem zweiten geringfügig Beschäftigten werde der Anspruch auf
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten, schreibt das Blatt
unter Berufung auf eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung (IAB).

34,9 Prozent der rund sieben Millionen Mini-Jobber wird demnach
der bezahlte Urlaub verweigert. 46 Prozent gehen bei der
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leer aus.

„Minijobber werden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt“,
erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach mit Blick auf die
Ergebnisse der Studie. Oftmals handele es sich um „systematische
Rechtsbrüche mit dem Ziel, die ohnehin schon niedrigen Löhne in
Minijobs weiter zu drücken“. Um die Rechtsverstöße zu stoppen,
müssten die Kontrollen verstärkt werden, verlangte Buntenbach.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz steht auch Mini-Jobbern
grundsätzlich ein Mindesturlaub von 24 Werktagen im Jahr zu. Auch bei
der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall spielt die Beschäftigungsform
grundsätzlich keine Rolle. Mini-Jobber haben demnach ebenfalls
Anspruch auf maximal sechs Wochen bezahlte Arbeitsunfähigkeit durch
den Arbeitgeber.

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