Nach Einschätzung des Direktors des
Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), Thomas Straubhaar, hat
das Bundesverfassungsgericht mit seinem jüngsten Urteil zum
Euro-Rettungsschirm ESM den Weg für eine Vergemeinschaftung der
Schulden frei gemacht. „Es handelt sich tatsächlich um eine
unwiderrufliche Übernahme von Haftungsrisiken durch den deutschen
Steuerzahler“, sagte Straubhaar der „Saarbrücker Zeitung“
(Donnerstag-Ausgabe).
„Es bringt überhaupt nichts, sich da etwas in die Tasche zu
lügen“, so der Ökonom. Jeder Schritt zur Rettung einzelner Länder vor
dem Bankrott durch Steuergelder aus anderen Staaten sei nichts
anderes als eine Haftungsgemeinschaft, die so ursprünglich nicht
vorgesehen gewesen sei, sich aber durch die reale Entwicklung als
vernünftigste Lösung aufgedrängt habe. „Von allen risikoreichen
Varianten ist die Haftungsgemeinschaft eher noch die
kostengünstigste“, meinte Straubhaar.
Mit dem Urteil habe Karlsruhe auch eine Tür geöffnet, dass es
nicht bei der bisherigen Haftungsobergrenze von 190 Milliarden Euro
bleiben müsse, sondern der ESM noch ausgeweitet werden könne. „Das
halte ich sachlich für angemessen, weil keiner ausschließen kann,
dass nicht noch mehr Geld notwendig wird“, erklärte der
Wirtschaftsforscher.
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