Ziel der saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in
Berlin ist es, den Weg freizumachen für eine positive finanzielle und
wirtschaftliche Zukunft. Dies kann nicht ohne eine weitere Entlastung der
Saar-Kommunen bei den Altschulden funktionieren, wie es vom Bundesminister für
Finanzen bereits angeboten. Es geht darum, die vom Grundgesetz geforderten
gleichwertigen Lebensverhältnisse erreichen zu können. Das Saarland selbst ist
im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit bereits mit einer Teilentschuldung durch den
Saarlandpakt aktiv geworden, die saarländischen Kommunen selbst sparen seit
Jahren mehr als es für ihre Attraktivität und Infrastruktur bekömmlich ist.
Jetzt fehlt nur noch die Solidarität auf der Bundesebene.
Die saarländischen Kommunen haben diese Bundeshilfen und die Solidarität der
anderen Bundesländer verdient. Denn ihre schwierige finanzielle Situation beruht
nicht auf Misswirtschaft oder Verschwendung, sondern auf strukturellen Gründen.
Sie beruht darauf,
– dass das Saarland zu Zeiten hoher eigener Wirtschaftskraft diese
zweimal für nachkriegsbedingte Reparationen zur Verfügung
stellen musste,
– dass das Saarland,genau wie die ostdeutschen Bundesländer, zu
den „neuen Bundesländern“ gehört, bei seinem Beitritt zum
Bundesgebiet 1957 aber nicht mit einem Solidarpakt und den
entsprechenden Mitteln zum Aufbau empfangen wurde,
– dass der Strukturwandel der Montanindustrie in den sechziger und
siebziger Jahren nicht mit Strukturhilfen begleitet wurde, wie
dies nunmehr zu Recht beim Braunkohleausstieg geschieht,
– und dass Vergleichbares war auch beim endgültigen
Steinkohleausstieg, der im Saarland im Jahr 2012 erfolgte, nicht
zu verzeichnen war.
Die genannten strukturellen Gründe haben weder das Land noch die Kommunen
verschuldet, so die Experten: Der Direktor des Instituts der deutschen
Wirtschaft, Michael Hüther testiert rückblickend: „Das Saarland ist 1957 der
Bundesrepublik zu den falschen ökonomischen Bedingungen beigetreten.“ (Die Welt,
26.08.2019), ebenso betont der Präsident des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, dass „ein Schuldenerlass für
Kommunen eine richtige und dringend notwendige Initiative der Bundesregierung“
ist und dass die überschuldeten Kommunen „nicht selbst Schuld an ihrer
Finanzlage“ sind, sondern vor allem „ungleiche Finanzbedingungen“ und „große
Unterschiede bei den Sozialausgaben, auf die Kommunen kaum Einfluss hätten“
(Handelsblatt, 21.12.2019).
Als Energie- und Industrieland hat das Saarland gleichwohl über Jahrzehnte
seinen Anteil für die wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Bundesrepublik
erbracht und sich auch in den letzten 30 Jahren – obwohl selbst
Haushaltsnotlage-Land – wie alle anderen westlichen Bundesländer gleichermaßen
am „Aufbau Ost“ solidarisch beteiligt.
Nun fordern die saarländischen Kommunen, an der Spitze der Präsident des
Saarländischen Städte- und Gemeindetages, Bürgermeister Hermann Josef Schmidt,
Tholey, der stellvertretende Präsident, Oberbürgermeister Jörg Aumann,
Neunkirchen sowie die Geschäftsführerin Barbara Beckmann-Roh, ihrerseits
Solidarität und bitten alle Verantwortlichen:
Machen Sie den Weg frei,
– damit die vom Bundesminister für Finanzen angebotene
Altschuldenhilfe des Bundes fließen „darf“,
– damit der vom Grundgesetz geforderte Zustand der gleichwertigen
Lebensverhältnisse endlich auch im Saarland eintreten kann,
– damit die saarländischen Kommunen ihre Aufgaben zukunftweisend
erfüllen können, damit der zurückliegende ebenso wie der
bevorstehende Strukturwandel bewältigt werden kann und
– damit das Bundesland Saarland keine „abgehängte Region“ wird.
Machen Sie den Weg frei für eine positive finanzielle und wirtschaftliche
Zukunft der saarländischen Kommunen und für die grundgesetzlich geforderten
gleichwertigen Lebensverhältnisse auch im ältesten der „neuen Bundesländer“.
Hinweis für die Pressevertreter*innen:
Die Demonstration der saarländischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wird
am 23.01.2020, um 14.00 Uhr, vor dem Reichstagsgebäude beginnen.
Pressekontakt:
Geschäftsführendes Vorstandmitglied des Saarländischen Städte- und
Gemeindetages Barbara Beckmann-Roh; Tel.: 0172/ 4101 970
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