Saubere Geschäfte mit schmutzigem Geld? / Deloitte-Studie zu Geldwäsche im Handel: Kunden als Komplizen

Der Deloitte-Report
„Geldwäscheprävention bei Güterhändlern“ zeigt: Kriminelle Kreise
versuchen häufig, Gelder aus schweren Straftaten in den Handel
einzuschleusen und zu waschen. Nichtsahnende Kunden können so in
Kontakt mit der dunklen Seite des Geldkreislaufs kommen und
unwissentlich zu Handlangern werden. Unternehmen nehmen bei
Handelsgeschäften vermeintlich legale Gelder entgegen – und
verbreiten daraufhin vielleicht unwissentlich Gelder aus schweren
Straftaten. Zu diesem Zeitpunkt ist die Herkunft nicht legaler Mittel
oft bereits nicht mehr nachvollziehbar. Güterhändler sind deshalb
gefordert, die gesetzlichen Auflagen zur Geldwäscheprävention
umzusetzen, um Risiken zu minimieren. Entsprechende
Sicherheitsmaßnahmen sind aber noch nicht übergreifend realisiert.
Die Gründe sind Unwissenheit, aber auch unklare interne und externe
Zuständigkeiten im Behördenkontakt sowie fehlende Standards.

„Die aktuellen Überlegungen zur Einschränkung des Bargeldverkehrs
hängen unmittelbar mit dem Thema Geldwäsche zusammen. Gerade der
Handel mit Luxusgütern wie Immobilien, Schmuck, Kunstgegenstände oder
Jachten ist für Kriminelle attraktiv, da hier viel Bargeld im Umlauf
ist. Deshalb sollte die Rolle des Handels bei der Prävention gestärkt
werden, um das Risiko zu verringern und Kunden zu schützen“, erklärt
Michael Peters, Partner Corporate Finance bei Deloitte.

Vier Hauptrisiken für Güterhändler

Versuchen Kriminelle, Gelder aus schweren Straftaten in den
Güterhandel zu bringen, birgt das vier große Gefahren: ein
rechtliches Risiko, da Unternehmen für ihr (unwissentliches)
Mitwirken belangt werden können; ein finanzielles Risiko, weil
empfindliche Geldstrafen drohen; eine operationelle Gefahr sowie das
Risiko von Reputationsverlusten. Vor allem das Außenbild gehört zu
den wichtigsten Aktivposten der Händler, denn es sichert das
Vertrauen der Kunden und Verbraucher. Ein Reputationsverlust hat
damit unmittelbare geschäftliche Konsequenzen zur Folge.

Verschleierung der Herkunft

Gelder aus schweren Straftaten stellen für den Güterhandel eine
Gefahr dar, weil der Ursprung der nicht legalen Mittel häufig nicht
mehr nachvollziehbar ist. Die systematische Geldwäsche besteht aus
fünf Phasen: dem Erwerb der so genannten „inkriminierten“ Gelder, der
„Vorwäsche“ durch Einschleusen dieser Mittel in bargeldintensive
Betriebe, dem Platzieren durch Umwandlung des Bargelds in Buchgeld,
dem sogenannten Layering – der Verschleierung der Herkunft des
Buchgeldes – sowie der Verwendung der Mittel für legale Geschäfte. Um
das zu verhindern, definieren die Paragraphen 3 bis 9 des
Geldwäschegesetzes (GwG) die maßgeblichen Sorgfaltspflichten, denen
auch Güterhändler unterliegen. Hierzu gehören Aufzeichnungs- und
Aufbewahrungspflichten, interne Sicherheitsmaßnahmen und ein
Sicherheitsbeauftragter.

Unterschiedliches Problembewusstsein

Tatsächlich zeigt sich die Lage im Güterhandel sehr heterogen: Die
Risiken sind zwar grundsätzlich bekannt, jedoch zeigen Unternehmen
eine sehr unterschiedliche Einstellung, die in Einzelfällen bis hin
zur weitgehenden Unkenntnis und Ignoranz reichen kann. Auch wissen
viele nicht, welche die zuständige Aufsichtsbehörde ist, sodass hier
keine Kommunikation stattfindet. Hinzu kommt, dass sich die
Betroffenen oft nicht vorstellen können, im Fadenkreuz von
Kriminellen zu stehen. So nimmt das Thema Geldwäsche im Kontext der
Unternehmens-Compliance vielerorts noch eine untergeordnete Rolle
ein.

Güterhandel wird langsam aktiver

Eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen verfügt derzeit noch
über keine adäquaten Sicherungssysteme. Oft existieren lediglich
Basismaßnahmen, die den Anspruch des GwG noch nicht erfüllen. Wer
sich in der Geldwäscheprävention engagiert, tut dies bislang häufig
nur „on Top“ zu anderen Compliance-Maßnahmen oder Bonitätsprüfungen.
Der Schutz vor Geldwäsche gewinnt als zentrales Ziel aber allmählich
an Bedeutung. Die Unternehmen streben zunehmend eine Erarbeitung und
Umsetzung entsprechender Maßnahmen an – manchmal sogar dann, wenn gar
keine direkte Verpflichtung auf Basis des GwG besteht.

Standardisierung ist gefragt

Während im Finanzsektor seit vielen Jahren dedizierte
Geldwäschebekämpfungssysteme mit hoch qualifiziertem Personal
etabliert sind, ist dies bei Güterhändlern noch bei weitem nicht
durchgängig der Fall. Um die Situation nachhaltig zu verbessern,
sollten aus Sicht der betroffenen Güterhändler mehrere
Voraussetzungen erfüllt sein: So wäre eine weitreichende
Standardisierung ebenso hilfreich wie eine Optimierung der
bestehenden Sicherheitssysteme. Unternehmensintern sollten die
Verantwortlichkeiten klarer strukturiert und definiert werden. Auf
Seite der Behörden gibt es noch regionale Unterschiede bei Prüfungen.
Auch hier würde eine aktive Kommunikation der zuständigen
Aufsichtsbehörden bezüglich der Zuständigkeiten helfen.

„Die Studie lässt einen sehr uneinheitlichen Umgang mit der
Geldwäscheproblematik erkennen – aber auch ein allmähliches Umdenken.
Inzwischen gibt es umfassende Konzepte, jedoch besteht eindeutiger
Nachholbedarf vor allem bei internen Sicherungsmaßnahmen. Geldwäscher
haben hier noch zu leichtes Spiel. Um ihnen das Geschäft zu
erschweren, sollte der Güterhandel Geldwäsche zu einem
Compliance-Thema machen und Sicherheitsmechanismen systematisch
modifizieren“, schließt Uwe Heim, Partner Corporate Finance bei
Deloitte.

Die komplette Studie finden Sie unter http://ots.de/n32fH zum
Download.

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