Schadenakte Fußball-Nationenturnier

Autor: Allianz Deutschland; Servicegesellschaft des BDS Bayern e.V. mbH

 

 

 

 

 

 

 

 

Unfälle beim Autokorso und dem Grillfest – wer zahlt wann?

Reiserücktritt nach Terrorwarnung – wer trägt die Kosten?

Handy geht als Flaschenöffner kaputt – ein Versicherungsfall?

 

Seit dem 14. Juni dreht sich wieder alles 90 Minuten um Ecken, Einwürfe und Elfmeter –

Nachspielzeit und Verlängerung noch nicht mitgerechnet. Dabei geht im Überschwang

schon mal etwas zu Bruch, und es stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden?

Die Allianz beleuchtet schadenträchtige Situationen und erläutert, wer wann welche Kosten

trägt.

 

Wehende Fahnen, verdeckte Sicht – es kracht

Für Fußballfans geht der Spaß schon vor dem ersten Anpfiff los: Steckfahnen verzieren

die Seitenfenster, Überzieher verschönern die Außenspiegel. Die schwarzrotgoldene

Flagge auf der Motorhaube darf auch nicht fehlen. Wer zahlt, wenn sich die Verzierung

löst und der Hintermann beim Ausweichmanöver einen Unfall baut?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für Schäden am nachfolgenden

Fahrzeug auf. Prallt der Hintermann auf das Fahrzeug des Verursachers und wird dieses

beschädigt, muss der Unfallverursacher den Schaden selbst zahlen. Es sei denn, er hat

eine Vollkaskoversicherung.

 

1:0! Und im Freudentaumel das TV-Gerät umgeschmissen

Mit guten Freunden macht Fußballschauen auf der eigenen Terrasse gleich nochmal so

viel Spaß. Schnell ist der riesige LED-Bildschirm aus dem Wohnzimmer auf dem

Gartentisch aufgebaut. Wer übernimmt die Kosten, wenn jemand, etwa beim Torjubel,

am Kabel hängen bleibt und den Bildschirm zu Boden reißt?

Den Bildschirm bezahlt die Privat Haftpflichtversicherung des Stolperers. Wer sein

eigenes Gerät kaputtmacht, geht leer aus.

 

Steak gut durch, Trikot fängt Feuer

Fußballschauen bei Grillsteak und Bier im Garten – eine Stichflamme ruiniert das teure

Turnier-Trikot des besten Freundes. Wer zahlt?

Hat der Grillmeister die Stichflamme und damit den Schaden verursacht, übernimmt

dessen Private Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat er die Stichflamme nicht durch

sein Verhalten erzeugt und hat der beste Freund eine Hausratversicherung, bezahlt diese

das Trikot. Trägt der Freund auch noch Brandwunden davon und muss deswegen zum

Arzt, kommt die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung für die Kosten der

Behandlung auf.

 

Ja wo is‘ sie denn? Handtasche beim Public Viewing geklaut

Beim Public Viewing stellen Sie die Handtasche neben sich auf der Bank ab. Als es dann

so weit ist, geht der Griff ins Leere… Ihre Tasche hat sich jemand zu Eigen gemacht. Wer zahlt?

Leider Sie selbst. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten über die

Außenversicherung nur dann, wenn Ihnen die Tasche gewaltsam entrissen wird.

 

Ins Krankenhaus statt ins Stadion – greift die Reiserücktrittsversicherung?

Flugzeug und Hotel für das Eröffnungsspiel sind gebucht, die Eintrittskarte steckt im

Jackett. Beim Einchecken erreicht Sie per Handy die Nachricht, dass sich Ihr Kind verletzt

hat und ins Krankenhaus muss. Sie drehen natürlich sofort um und fahren in die Klinik.

Zahlt die Reiserücktrittversicherung?

Das kommt darauf an. Klingelt das Handy, bevor Sie mit dem Check-In beginnen,

übernimmt Ihre Reiserücktrittversicherung alle Kosten für Hotel und Flieger. Nach Beginn

des Eincheckens gilt die Reise allerdings als angetreten. Der Versicherungsschutz der

Reiserücktrittversicherung ist dann beendet – Sie müssen die Kosten abschreiben.

 

Die Reise fällt wegen erhöhter Terrorgefahr aus

Das Ticket fürs Eröffnungsspiel ist gekauft, die Koffer gepackt und die Bordkarte für den

Flieger ausgedruckt. Dann wird im Radio vor Terrorgefahr in XYZ gewarnt. Wer trägt die

Kosten, wenn Sie nicht starten?

Wenn Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und der

Veranstalter wegen der Terrorwarnung die Reise kostenlos storniert, wird die gebuchte

Reiserücktrittversicherung ebenfalls kostenlos storniert. Nicht nur die Kosten für die

Reise, auch die für die abgeschlossene Police wird erstattet.

Sollten Sie die gebuchte Pauschalreise wegen der offiziellen Terrorwarnung oder aus

eigener Terrorangst selbst stornieren und der Reiseveranstalter erhebt Stornokosten,

greift die Reiserücktrittversicherung nicht. Sie müssen die kompletten Reisekosten selbst

tragen. Gleiches gilt, wenn Sie Flug und Hotel eigenständig gebucht haben und aufgrund

der Terrorwarnung/Terrorangst die Reise nicht antreten.

 

Verletzung beim Public Viewing

Public Viewing. Alle stehen dicht an dicht auf den Bierbänken. Im Gedränge verlieren Sie

das Gleichgewicht und fallen weich – auf die Zuschauerin hinter Ihnen. Die wiederum

nimmt als Andenken einen Gipsarm mit nach Hause. Wer zahlt?

Sie haften, wenn Ihnen Verschulden vorgeworfen werden kann. Wenn Ihr Sturz durch

das Gedränge verursacht wurde und Sie ihn nicht verhindern konnten, besteht keine

Haftung. Haben Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, kommt diese für die Abwehr der

Ansprüche auf. Die Krankenversicherung der Frau übernimmt die Heilungskosten für den

gebrochenen Arm.

 

Handy ist kein Flaschenöffner

Gebannter Blick auf die Leinwand, die neue Flasche Bier schon in der Hand. Ein Öffner ist

nicht da, Sie setzen kurzerhand das Smartphone am Flaschenhals an. Das klappt,

allerdings ist die Ästhetik des Designgeräts durch die abgeplatzte Kante schwer gestört.

Wer zahlt den Schaden? Die Handyversicherung tut es nicht. Anders wäre es, wenn das

Handy gestohlen wird oder runterfällt und dabei kaputtgeht. Gut zu wissen: Mittlerweile

gibt es Schutzhüllen für Smartphones, in die eine Flaschenöffnerfunktion integriert ist.

 

Kleid der Kellnerin im Jubelrausch bekleckert

Die Kellnerin jongliert ein vollgeladenes Tablett bei der Fußballturnier Übertragung

Durch die Sportsbar. Beim Torjubel eines Fußballfans landen Gerstensaft und Schnitzelpanade

auf ihrem Kleid. Wer kommt für den Schaden auf?

Hat der Fußballfan das Tablett in seiner Freude mitgerissen, übernimmt seine

Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reinigung. Sollte das Kleid nicht mehr zu

retten sein, zahlt sie für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert des Kleids erstattet.

 

Unfall beim Autokorso

Autokorso im eigenen Pkw: Sie fahren die Prachtstraße rauf und dann einmal

rund um den Jubelplatz. Allerdings: Von der inneren Spur wieder rauszukommen durch

Blinker setzen ist nicht machbar. Also ziehen Sie beherzt das Fahrzeug auf die rechte

Spur – es kracht. Wer bezahlt den Schaden?

Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an Ihrem Auto – auch im Ausland.

Für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung

auf. Sollte der andere Unfallbeteiligte versuchen, zu hohe oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie

geltend zu machen, wehrt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung diese kostenfrei für Sie ab.

Inhaber eines Allianz Kfz-Schutzbriefs haben Glück: Der Schadenservice übernimmt die

gesamte Koordination des Unfalls. Das Auto wird kostenfrei zur nächsten Werkstatt

abgeschleppt. Auch bis zu drei Übernachtungen während der Fahrzeugreparatur sowie

erforderliche Taxikosten sind über den Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur länger

dauern, wird auch die Rückreise bezahlt.

 

Das Papier nicht wert – ausgetrickst beim Online-Ticketkauf

Sie haben Glück gehabt und sind online günstig an Turnier-Tickets gekommen. Das Geld

überweisen Sie sofort. In Ihrem Briefkasten finden Sie entweder gar keine Karten vor

oder nur gefälschte. Wenn schon der Fußballspaß flöten ist: Bekommen Sie das Geld

zurück? Mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie einen Anwalt beauftragen und den

Kaufpreis zurückverlangen.

 

 

 

Bildquelle: pxhere.com